Schönstätter Marienschwestern

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Die Schönstätter Marienschwestern sind ein Säkularinstitut, kirchenrechtlich auch ein Institut des geweihten Lebens, in der römisch-katholischen Kirche. Sie wurden 1926 von Josef Kentenich gegründet. Damit ist die Gemeinschaft das älteste Säkularinstitut der römisch-katholischen Kirche.

Pater Kentenich hatte vor dem Ersten Weltkrieg mit jungen Männern die Schönstatt-Bewegung gegründet. Während des Krieges schlossen sich auch Frauen der Bewegung an. 1920 wurden die ersten Frauen aufgenommen und der „Schönstätter Frauenbund“ gegründet, der sich rasch ausbreitete. Pater Kentenich hatte die Absicht, „einen neuen Typ Frau zu schaffen“ und bemühte sich um die Gründung einer neuartigen Frauengemeinschaft. Es gab für diese noch kein Vorbild und in der damaligen Kirche auch keine Rechtsgrundlage. Die ersten Schwestern waren Anna Pries und Emilie Engel. Erst 1947 wurde mit dem Rahmengesetz für Säkularinstitute die kirchenrechtliche Anerkennung der Gemeinschaft möglich.

Die Marienschwestern sind keine Ordensfrauen im eigentlichen Sinn. Sie legen keine Gelübde auf Lebenszeit ab, sondern erneuern ihr Versprechen jährlich im Rahmen einer liturgischen Feier, und sind nur durch einen zivilrechtlichen Vertrag an die Gemeinschaft gebunden. Marienschwestern leben dennoch nach den klassischen Evangelischen Räten ehelos und sind dadurch frei für ihre Arbeit innerhalb des Schönstattwerkes. Sie bilden miteinander in den Schönstatthäusern eine Dach- und Tischgemeinschaft. Sie verpflichten sich zum Gehorsam gegenüber ihren Oberinnen und zu einem einfachen Lebensstil. Die meisten Schwestern tragen ein Ordenskleid mit Schleier, gelegentlich aber auch zivile Kleidung.

Der Weg in die Gemeinschaft der Schönstätter Marienschwestern entspricht der bei Ordensschwestern üblichen Abfolge mit Kandidatur, Postulat und Noviziat. Nach Ablauf der zeitlichen Bindung über zweimal drei Jahre kann sich die Schwester im Tertiat ein halbes Jahr lang prüfen. Hiernach kann sie Gott dann ein Versprechen für die Zeit ihres Lebens geben. Sie legt aber kein kirchenrechtlich stärker bindendes Gelübde ab und ist daher frei, die Gemeinschaft jederzeit zu verlassen.

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Einzelnachweise

Quelle

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Schönstätter Marienschwestern aus Wikipedia, Die freie Enzyklopädie und steht unter der Creative Commons Attribution/Share Alike 2.0. Abgerufen wurde der Artikel am 16. Februar 2011, 15:56 UTC in der Version 79785205 vom 1. Oktober 2010, 18:08 UTC. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren (Link zur Versionsgeschichte) verfügbar.

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