Kindermitbestimmung

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Kindermitbestimmung meint, dass Kinder an den Dingen, die sie etwas angehen, teilhaben dürfen. Und zwar in allen Bereichen. Dies meint nicht nur teilhaben im Sinne von da sein und mitmachen, sondern auch im Bereich der Vorbereitung, Entwicklung, Entscheidung und Verantwortung (So werden z.B. Haus-, Gruppen- oder Lagerregeln gemeinsam ausgehandelt). Bei einem Lager kann die Einrichtung eines Freizeitparlaments einen Beitrag hierzu leisten.

Wenn Kinder partizipieren (teilhaben) dürfen, werden sie in dem Maße ernst genommen, wie sie es verdienen. Allerdings ist es sehr schwierig, die richtige Art und Weise zu finden und vor allem die richtige Menge an Verantwortung den Kindern zu übertragen.

Kinder können oft viel mehr, als Ihnen zugemutet wird. Wenn Kinder aber mehr Verantwortung bekommen, müssen sie auch lernen Verantwortung zu tragen und zu dem zu stehen, was sie tun.

Literatur

  • Hans-Joachim Neuerburg: Partizipation und Mitbestimmung in Kinder- und Jugendreisen, Druckerei Hennig, Markkleeburg 2003, Bundesforum
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