Juleica

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Die Jugendleitercard (auch Jugendleiter/in-Card, JuLeiCa) ist ein amtlicher Ausweis, der in Deutschland für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit ausgestellt werden kann. Die Karte soll dem Jugendleiter zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer, staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, von denen Beratung und Hilfe erwartet wird, und als Berechtigungsnachweis für die Inanspruchnahme von bestimmten Rechten und Vergünstigungen dienen. Voraussetzung zur Erlangung dieses Ausweispapieres ist in der Regel die erfolgreiche Absolvierung eines Gruppenleiter-Grundkurses.

Inhaltsverzeichnis

Entstehungsgeschichte

Vor der JuLeiCa konnte ehrenamtlichen Mitarbeitern der Jugendarbeit ein sog. Jugendgruppenleiterausweis ausgestellt werden. Diesen gab es seit 1982. Die „Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Ausweiskarte für Jugendleiterinnen und Jugendleiter“ ist die Grundlage für die heutige JuLeiCa. Sie sollte das Interesse an einem Ausweis für Jugendleiter wieder neu beleben und dazu anregen, bestehende Unterstützungsmöglichkeiten für ehrenamtliche JugendleiterInnen weiter auszubauen und neue zu schaffen.

Mittlerweile ist die JuLeiCa in allen Bundesländern durch landesrechtliche Regelungen eingeführt worden.

Erwerb einer JuLeiCa

Die JuLeiCa erhalten bundesweit Mitarbeiter in der Jugendarbeit. Diese müssen dort ehrenamtlich im Sinne des § 73 KJHG für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe tätig sein. Dabei müssen sie nach bestimmten Standards zu dieser Arbeit qualifiziert sein. Sie umfassen in der Regel einen Gruppenleiter-Grundkurs und einen 8 Doppelstunden umfassenden Kurs für Erste Hilfe.

Gruppenleiter-Grundkurse

Diese Kurse, abgehalten von Gemeinden, Kirchen und Jugendverbänden, qualifizieren ehrenamtliche Mitarbeiter als Jugendleiter.

Ausbildungsinhalte sind:

  • Richtiges Auftreten vor Gruppen,
  • Rechts- und Versicherungsfragen,
  • Pädagogik,
  • Kennenlernen von Spielen u. ä. für die praktische Jugendarbeit sowie
  • Beschäftigung mit der inhaltlichen und weltanschaulichen Ausrichtung des jeweiligen Jugendverbandes.

Die Kurse werden von hauptamtlichen und erfahrenen ehrenamtlichen Mitarbeitern aus der Jugendarbeit geleitet. Absolventen eines Gruppenleiter-Grundkurses können sich anschließend durch eine Jugendleitercard ausweisen.

Die JuLeiCa kann auch für neben- und hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgestellt werden, soweit sie wie Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter tätig werden. Das Mindestalter, um eine JuLeiCa zu bekommen, ist 16 Jahre. In besonderen Fällen kann die JuLeiCa auch für Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Ausstellende Institutionen

Die Ausstellung der JuLeiCa ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich ausgestaltet. Informationen dazu kann man aber hier finden:

Gesetzliche Grundlagen

Es gibt keine bundesrechtlich verbindliche Regelung zur JuLeiCa. Jedoch basiert die Ausstellung der JuLeiCa auf der Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998. Als gesetzliche Grundlage wird - auf der Rückseite der Karte - der § 73 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes angegeben. Die Einführung der JuLeiCa erfolgte auf landesrechtlicher Ebene, da die Länder bzw. die Kommunen dafür zuständig sind. Zu den einzelnen landesrechtlichen Regelungen, siehe unter Weblinks.

Die Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden vom 12./13. November 1998 beinhaltet folgende Punkte:

  • JuLeiCa als Mittel zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen
  • JuLeiCa zur Legitimation gegenüber Erziehungsberechtigten
  • JuLeiCa als Grundlage für Ermäßigungen und Vergünstigungen
  • Gültigkeitsdauer der JuLeiCa: maximal drei Jahre
  • Gegenseitige Anerkennung in anderen Bundesländern
  • Voraussetzungen zur Erlangung der Card (Mindestalter 16, in Ausnahmefällen auch 15; Ausbildungsstandard)
  • Ermächtigung an die Länder zusätzliche Anforderungen zu schaffen bzw. die Vereinbarten enger zu fassen

Weblinks

Quelle

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Jugendleitercard aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation. In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren verfügbar.

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