Gruppenleiter
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Ein Gruppenleiter ist in der Jugendarbeit eine Person, die einmalig (z.B. auf einem Zeltlager) oder regelmäßig (z.B. in einer Ortsgruppe) für eine Anzahl Kinder oder Jugendlicher zuständig ist. Synonym wird oft auch der Begriff Jugendleiter gebraucht, wobei dieser allgemeiner gefasst ist und bezeichnet zunächst einmal nur jemanden bezeichnet, der in der Jugendarbeit Verantwortung trägt. Das Gruppenleiter-Sein ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, da man nicht nur rechtliche Pflichten hat, sondern auch oft als großes Vorbild gesehen wird.
Person
Gruppenleiter sind Personen ab 15 Jahren, die eine Gruppenleiterschulung besucht und bestanden haben, um die Aufgaben eines solchen kennen zu lernen. Natürlich gibt es auch hierbei Ausnahmen; z.B. die eine höherwertige (pädagogische) Ausbildung vorweisen.
Aufgaben
Der Gruppenleiter hat verschiedene Aufgaben bei verschiedenen Veranstaltungen. Gründet er eine eigene Gruppe für Gruppenstunden, so trägt er allein die Verantwortung über Durchführung und Erfolg selbiger. Wichtigste rechtliche Aufgabe ist die Aufsichtspflicht, da solche Gruppenstunden meist für Kinder zwischen 7 und 15 Jahren gegründet werden. Um eine solche Gruppenstunde zu gestalten, muss sie natürlich vorbereitet werden. Weitere Aufgaben eines Gruppenleiters sind, zum Beispiel bei einem Zeltlager, die Führung einer Gruppe des Lagers. Es fallen hier noch weitere (zu den oben genannten) Aufgaben an. So zum Beispiel Organisation und Überwachung von Programmpunkten, z.B. eines Spiels oder einer Wanderung. Aber auch Mithilfe und Überwachung bei den Lagerdiensten ist gefragt.
