Aufsichtspflicht
Aus Gruppenleiter Wiki
Oberstes Ziel der Aufsichtspflicht ist es, dass der zubeaufsichtigenden Person kein Schaden zugefügt wird, oder niemandem Schaden zufügt.
Gesetzliche Grundlage
Es gibt keine eindeutige Beschreibung der Aufsichtspflicht im Gesetz. Jedoch sind Herleitungen möglich. So zum Beispiel aus dem § 832 des BGB.
§ 832 BGB Haftung des Aufsichtspflichtigen (1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatz des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.
(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
Die Aufsichtspflicht in der Jugendarbeit
- Oberstes Ziel der Aufsichtspflicht ist es, dass der zubeaufsichtigenden Person kein Schaden zugefügt wird, oder niemandem Schaden zufügt
- Die Aufsichtspflicht kann auch stillschweigend übertragen werden.
- Sie beginnt mit dem Kommen des ersten Kindes und endet mit dem Gehen des letzten Kindes (rechtzeitig da sein!)
- Ein Jugendleiter kommt seiner Beaufsichtigungspflicht nach, wenn die "nach den Umständen des Einzelfalles gebotene Sorgfalt eines durchschnittlichen Jugendleiters" eingehalten wurde.
Es zählt dazu:
- Gedanken machen über etwaige Probleme
- bestehende Gefahren zuerst beseitigen
- Die Kinder belehren und warnen
- bei einem Verstoß eine Ermahnung aussprechen
- ggf. Strafen und Folgen einleiten - Bei einem Vorwurf der Verletzung der Aufsichtspflicht ist der einzelne Sachverhalt maßgebend. Trifft eine Verletzung zu, können Veranstalter und Mitarbeiter zivilrechtlich haftbar und strafrechtlich verantwortbar gemacht werden.
