Alkohol

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Alkohol, Volksdroge Nummer eins, ist immer wieder ein Diskussions- und oft auch Streitpunkt in Leiterrunden oder Lagerteams.

Inhaltsverzeichnis

Rechtslage

Das Jugendschutzgesetz regelt, dass alkoholhaltige Getränke in Deutschland nur an Personen über 16 Jahre abgegeben werden dürfen. Alkoholische Getränke, die mehr als geringfügige Anteile an Branntwein beinhalten, dürfen erst an Personen ab 18 Jahren abgegeben werden.

Fahren und Alkohol

Für Fahranfänger innerhalb der Probezeit und Erwachsene bis 21 Jahre gilt in Deutschland die 0,0 Promille Grenze. Für diejenigen, die davon nicht betroffen sind, wird es ab 0,3 Promille problematisch, denn wenn es hier zu Fahrauffälligkeiten oder sogar Unfällen kommt, macht man sich bereits strafbar. Bei 0,5 Promille am Steuer verlässt man den Bereich der Legalität dann endgültig.

Alkohol und Jugendarbeit

Die gesetzlichen Regelungen sollten die Grundlage für den Umgang mit Alkohol in der Jugendarbeit bilden. Wenn dies nicht der Fall ist sollte sich der/die Verantwortliche oder die Verantwortlichen ernsthaft überlegen einzuschreiten. Wenn nicht, sollten sie sich im Klaren sein, dass Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden können. Ein anderer Aspekt ist, dass jeder, der in der Jugendarbeit tätig ist, auch eine Vorbildfunktion hat und sich deshalb auch dem entsprechend verhalten sollte.

Freizeiten und Lager

Ideal ist es hier, wenn sich das Leitungsteam entschließt, komplett auf Alkohol zu verzichten. Da dies meist aber nicht mehrheitsfähig ist, sollten zumindest einige Regeln gelten:

  • Alkoholfahnen, Herumtorkeln und Saufgelage gehen entschieden zu weit;
  • Vor den Augen von Teilnehmern und vor Programmende sollte Alkohol sowieso Tabu sein;
  • Der gesamte Bestand sollte in einer Grube (Vorteil: Bier ist kalt) versteckt sein, die z.B. mit alten Bierzeltganiturbänken verdeckt wird, die sich, z.B. hinter dem Küchenzelt befindet, wo die Kinder nicht hin dürfen. Darauf sollte auf jeden Fall geachtet werden;
  • Es sollte eine Deadline festgelegt werden, nach der die Gruppenführer schlafen gehen sollte;
  • Jeder darf nur in dem Maße trinken, dass es ihm auch möglich ist, seinen Pflichten am nächsten Tag vollständig nachzukommen;
  • Um vor Kindern über Alkohol (Bier) reden zu können (z.B. über den Einkauf), empfiehlt es sich, Ersatzworte auszudenken die nur den Gruppenleiter bekannt sind. Dies erspart einem zum einen Geheimniskrämerei (woraus Kinder sehr schnell aufmerksam werden) und zum anderen ist es auch sehr amüsant;
  • Bei Notfällen sollten zudem ausreichend nüchterne Personen zur Verfügung stehen, um angemessen reagieren (Fahrten ins Krankenhaus etc.) zu können. Deshalb sollt im Voraus eines Abends schon klar sein, wer sich zurückhält;

Werden diese Regeln eingehalten, stellen sich auch viele positive Effekte ein: Das Team kommt morgens besser aus den Federn, man spart Geld und man braucht sich über bestimmte Sachen keine Gedanken mehr machen.

Aufklärung

Alkohol ist auch ein gutes Thema, mit welchem es sich in der Arbeit mit älteren Jugendlichen zu beschäftigen lohnt. Welche Erfahrungen habe ich bereits gemacht? Wie sieht ein sinnvoller Umgang mit Alkohol aus? Besonders sollte auch auf die Gefahren des Konsums ("Komasaufen", Alkoholvergiftung, Sucht) eingegangen werden, derer sich Jugendlicher - und auch noch viele Erwachsene - oft viel zu wenig bewusst sind.


Siehe auch

Persönliche Werkzeuge